Kirchenjahr

Herrenfeste im Kirchenjahr

Darstellung des Herrn (2. Februar) – Mariä Lichtmess

Der vierzigste Tag nach der Geburt eines Jungen war nach jüdischem Gesetz der Tag, an dem die Mutter dem Priester im Tempel ein Reinigungsopfer übergeben musste, denn sie galt bis dahin als unrein. Auch Maria und Joseph haben sich an diese Vorschrift gehalten (vgl. Lk 2,22-39).
Seit dem 5. Jahrhundert wurde das Fest durch Lichterprozessionen mit dazugehöriger Kerzenweihe bereichert, was ihm die Bezeichnung Mariä Lichtmess brachte. 

 

Verkündigung des Herrn (25. März)

Das heutige Fest Verkündigung des Herrn - früher: Mariä Verkündigung – wird genau neun Monate vor Christi Geburt (25. Dezember) gefeiert. Es erinnert an die Verkündigung der Geburt Jesu durch den Engel Gabriel an Maria (Lk 1,26-38). Die Antwort Marias lautet: "Ich bin die Magd des Herrn; mir geschehe, wie du es gesagt hast".
Heute wird dieses Fest nicht mehr als Marienfest, sondern als Herrenfest gerechnet, da die Menschwerdung des Gottessohnes betrachtet wird.

 

Dreifaltigkeitssonntag (Sonntag nach Pfingsten)

Am Sonntag nach Pfingsten wird an Gott in drei Personen gedacht. Daher wird er auch als Trinitätssonntag bezeichnet.
Die Auseinandersetzung mit diesem zentralen christlichen Glaubensgeheimnis fand bereits im 3. Jahrhundert statt. Dabei grenzte man sich gegen Arius (ca. 280 – 336) ab, der den Sohn Gottes nicht mit Gott selbst gleichstellte, sondern ihm unterordnete. Die Kirche aber sieht das eine göttliche Wesen in den drei Personen Vater, Sohn und Heiliger Geist verwirklicht; verschiedenartig, aber gleichwertig. Das Gebet in der Liturgie richtet sich zumeist an den Vater, vermittelt durch den Sohn im Heiligen Geist.

 

Fronleichnam (Donnerstag der zweiten Woche nach Pfingsten)

Das Fronleichnamfest, auch Hochfest des Leibes und Blutes Christi, feiert die Eucharistie als Opfer, Kommunion (Opferspeise) und - wegen der Realpräsenz Christi in der Gestalt des Brotes - zugleich als Gegenstand der Anbetung. Es ist ein Erinnerungsfest an die Einsetzung des Altarsakramentes.
In Fronleichnamsprozessionen wird gelebtes Christentum versinnbildlicht. Christus selbst wird in Gestalt der geweihten Hostie in einer Monstranz durch Stadt, Flur und Wald geführt. Darüber wird der Baldachin, der Tragehimmel, gespannt, der ursprünglich ein Herrschaftszeichen der Monarchen war und dann für kultische Zwecke übernommen wurde.
Die Anregung zu diesem Fest entstammt einer Vision der heiligen Augustinernonne Juliana von Lüttich (+ 5.4.1258). Am 11. August 1264 wurde Fronleichnam von Papst Urban IV. (1261 - 1264) zum allgemeinen kirchlichen Fest erhoben. Papst Johannes XXII. (1316 - 1334) hat es 1317 endgültig weltweit angeordnet.
In der Reformation stieß das Fest auf heftige Gegenreaktionen, so dass es nicht verwundert, dass das Konzil von Trient (1545 - 1563) das Fronleichnamsfest bestätigte und es einen demonstrativen Akzent bekam. Betend und singend begleiteten Gläubige das Allerheiligste durch festlich geschmückte Straßen.

 

Kreuzerhöhung (14. September)

Das Fest der Kreuzerhöhung erinnert an das Auffinden und feierliche Aufstellen des Kreuzes Christi am 13. September 326 in der Grabeskirche. Nach dem julianischen Kalender wird es regelmäßig am 14. September gefeiert.