Missbrauch

Schlussbericht des diözesanen Beauftragten für die Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt an Minderjährigen durch Geistliche und Mitarbeiter im Dienst des Bistums Augsburg

I. Schlussbericht

Schlussbericht soll nicht bedeuten, dass wir damit unsere Tätigkeit als beendet ansehen und keine neuen Hinweise mehr entgegen nehmen. Auch weiterhin werden eingehende Hinweise überprüft und die Opfer von ihren jeweiligen Ansprechpartnern betreut. Zudem laufen in mehreren Fällen noch Nachforschungen.

Die nachlassende Zahl der eingehenden Anrufe und der schriftlichen Hinweise legt es aber nahe zu versuchen einige Schlüsse aus der bisherigen fast 6 Monate dauernden Tätigkeit zu ziehen.

 

II. Auswertung

Von März bis Mitte August 2010 haben sich circa 80 Personen an die externen Ansprechpartner, an den diözesanen Beauftragten und auch an andere Stellen der Diözese gewandt, um Kenntnisse über Fälle körperlicher Gewalt, sexuellen Missbrauchs aber auch anderer Taten mitzuteilen.

In der Mehrzahl waren es die Opfer selbst, manchmal aber auch Eltern und Ehegatten von Opfern und in Einzelfällen auch Zeugen, die sich gemeldet haben. Lediglich 3 Personen blieben anonym, zwei konnten dazu bewegt werden sich namentlich erkennen zu geben.

In den meisten Fällen gingen die Hinweise per e-mail oder brieflich ein. In ca. 30 Fällen haben sich Opfer oder Angehörige telefonisch bei den externen Ansprechpartnern oder dem diözesanen Beauftragten gemeldet.

In der nachfolgenden Auswertung wurden nur Hinweise herangezogen, die sich auf Personen beziehen, die der Jurisdiktionsgewalt der Diözese Augsburg unterstehen. Insgesamt 20 Hinweise wurden bisher an die jeweiligen Ordensleitungen weitergeleitet, weil sie Fälle betrafen, die sich in Einrichtungen von Ordensgemeinschaften ereignet haben. Hinweise auf Taten, die sich in anderen Diözesen ereignet haben, wurden an die Missbrauchsbeauftragten der jeweils zuständigen Diözese abgegeben. Hinweise auf Fälle wie beispielsweise sexuelle Nötigungen, Körperverletzungen an Erwachsenen und Untreuehandlungen wurden zwar behandelt, bleiben aber bei der Auswertung unberücksichtigt, weil sie nicht vom Prüfungsauftrag umfasst sind.

 

III. Tatzeiten, Tatorte und Taten

Die in 34 Hinweisen geschilderten Taten körperlicher Gewalt und sexuellen Missbrauchs geschahen in einem Zeitraum von 1946 bis 2003. Im einzelnen zeitlich aufgegliedert :

vor 1950 : 3 (davon Sexueller Missbrauch : 2 )

1951-1960 : 11 (davon Sexueller Missbrauch : 9 )

1961-1970 : 7 (davon Sexueller Missbrauch : 3 )

1971-1980 : 2 (davon Sexueller Missbrauch : 2 )

1981-1990 : 4 (davon Sexueller Missbrauch : 3 )

1991-2000 : 2 (davon Sexueller Missbrauch : 2 )

2001-2010 : 1 (davon Sexueller Missbrauch : 1 )

Datum unbekannt : 4 (davon Sexueller Missbrauch : 2 )

22 Hinweise betreffen Sachverhalte sexuellen Missbrauchs, die übrigen im Wesentlichen körperliche Gewalt.

Bei den Fällen sexuellen Missbrauchs ist auffallend, dass häufig das Anwesen der Eltern des Opfers der Tatort war. Meist haben die Kinder aus Furcht, dass ihnen nicht geglaubt wird, sich noch nicht einmal den Eltern anvertraut.

Die Taten körperlicher Gewalt ereigneten sich hauptsächlich in Schulen. Meist handelt es sich um Bestrafungsaktionen im Schulunterricht. Es wurden aber keine einfachen Ohrfeigen gemeldet, es handelt sich durchwegs um unangemessene und grobe Misshandlungen, die auch in der Vergangenheit nicht vom Züchtigungsrecht gedeckt waren. Auch Ohrfeigen, die mit solcher Gewalt ausgeführt wurden, dass dies zum Verlust des Gehörs oder in einem anderen Fall zum Nasenbluten geführt hat, sind gewichtige Misshandlungen. Jedes Opfer empfindet das ihm zugefügte Leid, an das es sich nach Jahrzehnten noch gut erinnert, als schwerwiegend, insbesondere wenn es ihm von einem Geistlichen zugefügt wurde. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die vielfach geschilderten wahllosen Schläge mit Stöcken auf Kinder, die auch nachträglich von diesen keiner Untat zugeordnet werden können, völlig willkürlich erfolgten

 

IV. Opfer

Die Opfer waren in 30 Fällen männlich, in 4 Fällen waren Mädchen betroffen. Bei den 22 sexuellen Übergriffen sind meist männliche Jugendliche und Kinder (20 Fälle) die Opfer gewesen. Das jüngste Opfer war zur Tatzeit acht Jahre alt.

 

V. Täter

Konkret konnte aufgrund der Hinweise in 30 Fällen der Beschuldigte namentlich ermittelt werden. In einigen Fällen liegen mehrere Hinweise vor, die sich auf den gleichen Täter beziehen. In einem Fall war ein Anfangsverdacht aufgrund der Schilderungen zu verneinen in einem weiteren Fall liegt eine vor Jahren erfolgte rechtskräftige Verurteilung vor. Ein anonymer Hinweis hat nach Prüfung keine Anhaltspunkte für Ermittlungen ergeben. Nach den bisherigen Überprüfungen sind 20 Beschuldigte bereits verstorben. Insgesamt werden 6 Geistliche beschuldigt, gegen die auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen.

 

VI. Maßnahmen

In einer Ansprache am 28. Oktober 2006 hat der Papst die Bischöfe Irlands aufgefordert, „die Wahrheit dessen, was in der Vergangenheit geschehen ist, festzustellen, jede notwendige Maßnahme zu ergreifen, damit das nie wieder geschehen kann, sicherzustellen, dass die Vorgaben der Justiz voll eingehalten werden und, am wichtigsten, den Opfern und allen von diesen ungeheuerlichen Verbrechen Betroffenen Heilung zu bringen.“ Dies war auch Leitlinie unserer Tätigkeit.

Soweit sich die Opfer telefonisch gemeldet haben, wurde mit ihnen ihre Situation ausführlich besprochen. Wenn sich in den Gesprächen ergeben hat, dass Traumatisierungen oder erhebliche psychische Belastungen aufgrund der Vorfälle bestehen, wurden psychotherapeutische Behandlungen angeboten und die Kosten von der Diözese übernommen. Die Opfer wurden und werden noch über das Ergebnis der Nachforschungen, die teilweise noch andauern, und über die Weiterleitung ihres Hinweises an die Staatsanwaltschaft und über den Ausgang der Ermittlungsverfahren informiert.

Alle Hinweise, bei denen ein Anfangsverdacht einer Straftat gegeben war, wurden unbeschadet einer möglichen Verjährung, an die zuständige Staatsanwaltschaft übersandt.

Der für die betreffenden Beschuldigten zuständige Personalreferent wurde jeweils informiert. Nach Anhörung des Beschuldigten wurden bereits Entscheidungen über personelle Maßnahmen getroffen bzw. vorbereitet. Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts des sexuellen Missbrauchs wurde der betreffende Priester vorläufig von seinen Aufgaben entbunden. In einigen Fällen ist bereits eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt.

 

VII. Bewertung

Papst Benedikt XVI. hat in seinem Hirtenwort an die Bischöfe in Irland, dessen Thema Missbrauchsfälle in den irische Diözesen waren, entscheidende Ursachen für die lange verschwiegenen Missbrauchsfälle aufgezählt:“ unangemessene Verfahren zur Feststellung der Eignung von Kandidaten für das Priesteramt und das Ordensleben; nicht ausreichende menschliche, moralische, intellektuelle und geistliche Ausbildung in Seminarien und Noviziaten; eine Tendenz in der Gesellschaft, den Klerus und andere Autoritäten zu favorisieren; und eine fehlgeleitete Sorge für den Ruf der Kirche und die Vermeidung von Skandalen, die zum Versagen in der Anwendung bestehender kanonischer Strafen und im Schutz der Würde jeder Person geführt hat.“

Diese Einschätzung einer Autoritätsfurcht vor kirchlichen Amtsträgern kann aufgrund der Angaben der Opfer nur bestätigt werden. Dass die Taten erst nach Jahrzehnten an das Tageslicht kommen, liegt daran, dass die Opfer meist die Vorstellung hatten, dass sie sich nicht mit einer machtvollen Kirche in eine Auseinandersetzung wagen können. Die Autoritätsgläubigkeit und auch die Angst dass einem Opfer gerade eines sexuellen Missbrauchs nicht geglaubt wird, waren Ursache, dass Opfer sich nicht sofort nach der Tat an kirchliche Organisationen gewandt oder die Polizei informiert haben.

Die Tatsache, dass sich so viele Opfer nun gemeldet haben, gibt für die Zukunft Hoffnung, dass die Furcht der Opfer vor den Autoritäten nachlassen wird und eine schnelle Reaktion der Opfer nach einer Tat zu erwarten ist. Dies wiederum kann zu einer Furcht vor den möglichen Opfern und damit zu einer Verhinderung der hässlichen Taten führen.

Die Flut von Hinweisen, die insbesondere in den Monaten März und April 2010 einging, hat zunächst den Eindruck vermittelt, körperliche Gewalt und sexueller Missbrauch seien in der Kirche eine systembedingte Begleiterscheinung. Eine genaue Betrachtung vor allen Dingen der Tatzeiten vermag diesen ersten Eindruck nicht zu bestätigen, vielmehr handelt es sich um eine erschreckende Zahl von Einzelfällen, die teilweise Jahrzehnte unentdeckt geblieben sind. Es ist bei der Analyse genau zu unterscheiden zwischen Fällen der körperlichen Gewalt und des sexuellen Missbrauchs.

In den Zeiträumen 1950 bis 1970 sind besonders viele körperliche Misshandlungen geschehen, danach ist ein auffallender Rückgang zu verzeichnen. Diese Taten dürften in schulischen Einrichtungen der Vergangenheit angehören. In den Jahren nach 2000 wurde nur ein Fall registriert, der zudem bereits bei der Staatsanwaltschaft anhängig war. Bei Gesprächen mit Ordensangehörigen wurde immer wieder als Erklärung für die durch den Schlagstock geprägten Erziehungsmethoden in den Jahren 1950 bis 1970, die fehlende pädagogische Ausbildung und die am eigenen Leibe erfahrenen Schläge der Unterrichtenden angeführt. Die pädagogische Ausbildung der Lehrkräfte und auch die Folgen eines Fehlverhaltens, nämlich die strafrechtliche Verfolgung und disziplinarrechtliche Ahndung, haben schlagkräftige Erziehungsmethoden nicht nur geächtet, sondern auch kriminalisiert und damit seit Ende des vorigen Jahrhunderts zu seltenen Einzelfällen werden lassen.

Bei den Fällen des sexuellen Missbrauchs liegen die Tatzeiten vor 2001 /2002. Eine Erklärung dafür, dass danach keine Taten mehr registriert wurden, könnte sein, dass seit 2002 in der Diözese die Leitlinie bestand, grundsätzlich über sämtliche Fälle eines sexuellen Missbrauchs die Staatsanwaltschaft zu informieren.

 

VIII. Lehren für die Zukunft

Um für die Zukunft Lehren zu ziehen, wird es notwendig sein die Ursachen für das Fehlverhalten eines sexuellen Missbrauchs durch eine intensive Befragung der noch lebenden Täter zu erforschen. Möglicherweise kann das Ergebnis eines solchen Forschungsauftrags wertvolle Erkenntnisse für Einstellung, Aus- und Fortbildung bieten.

Um solche Straftaten zu verhindern muss die Aus- und Fortbildung der Priester sich insbesondere mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs befassen. Priester werden immer mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, weshalb alles getan werden muss, um die Eignung des Bewerbers für die Jugendarbeit sicher zu stellen.

Eine grundsätzliche Anzeigepflicht jedes Anfangsverdachts eines sexuellen Missbrauchs muss für alle kirchlichen Organisationen gelten. Die Kirche ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie genießt einen enormen Vertrauensvorschuss, der aber auch bedingt, dass Straftaten wie sexueller Missbrauch mit unnachgiebiger Härte von der Kirche verfolgt wird und dem Strafanspruch des Staates genügt wird. Die Verlängerung der Verjährungsfristen für Taten des sexuellen Missbrauchs auf 20 Jahre und eine Verschärfung der kirchlichen Strafdrohungen sind bereits ein deutliches Signal einer Neubewertung für die kirchenrechtliche Verfolgung solcher Taten.

Der beste Schutz des Opfers und auch im Interesse eines Täters ist eine schnelle und effektive Strafverfolgung. Das Opfer fühlt sich vom Staat geschützt, der potentielle Täter wird abgeschreckt. Der Täter kann nicht mehr den Eindruck gewinnen seine Tat ist folgenlos geblieben und wird auch in Zukunft ohne Konsequenzen bleiben.

Das Bemühen um Aufklärung der bisher unentdeckten Fälle des Missbrauchs und der Gewalt gibt zu der Hoffnung Anlass, dass verloren gegangenes Vertrauen wieder zurück gewonnen werden kann und solche Taten in der Zukunft weitgehend verhindert werden können, wenn man aus der Vergangenheit lernt. Papst Benedikt XV. hat in seinem Hirtenbrief an die irische Kirche sich zuversichtlich gezeigt, dass die rückhaltlose Aufklärung zu einer Neugeburt der Kirche führen wird und aus dem Johannesevangelium (8:32) zitiert : „ … denn es ist die Wahrheit, die uns frei macht.“

Augsburg, den 25.8.2010

Kocherscheidt

 

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