Aktion Pro Vita
Wie wurde Pro Vita gegründet?
Auf Initiative des Augsburger Bischofs Dr. Viktor Josef Dammertz OSB stimmt das oberste Finanzgremium, der Diözesansteuerausschuss, am 19. März 1999 zu, mit der Summe von 1,5 Mio. DM aus diözesanen Geldern den Kapital-Grundstock für die neue Stiftung, „Bischöflicher Hilfsfonds Pro Vita“ zu legen.
Pro Vita ist inzwischen als Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt.
Was waren die Anliegen für die Gründung?
Im damaligen Ringen um die richtige Form der kirchlichen Schwangerenberatung war Bischof Dr. Dammertz überzeugt, dass unabhängig vom Ausgang dieser Frage ein zweifaches nottut:
Bewusstsein bilden für die Mitverantwortung aller, dass werdende Eltern/Mütter in unserer Gesellschaft „Ja“ sagen können zu ihrem Kind, auch wenn die Bedingungen nicht ideal scheinen.
Unsere konkreten Hilfen verstärken – und zwar unter Beteiligung aller, also des Bistums wie der einzelnen Gläubigen, Gruppierungen, Verbände... in der Kirche, damit sich niemand aus materieller Not oder Sorge gegen ein Kind entscheiden muss.
Was konnte in den letzten 25 Jahren geleistet werden?
Durch Spenden und Zustiftungen sowie durch Einlage von diözesanen Geldern ist der Kapitalstock der Stiftung angewachsen.
Jedes Jahr können ca. 230.000 € an Mütter und Familien ausgereicht werden, die im Gebiet des Bistums Augsburg wohnen und durch Schwangerschaft und Geburt eines Kindes in materielle Not geraten.
Diese jährliche Vergabesumme setzt sich zusammen aus Spenden, Kirchensteuermitteln und Erträgen der Stiftung.
Was kann Pro Vita damit für Menschen tun?
Durch Soforthilfen, können in extremen Notfällen direkt mit Bargeld die schlimmsten Nöte gelindert werden (z.B., wenn eine Schwangere von den Eltern/dem Partner aus dem Haushalt gewiesen wurde; wenn einer Familie der Strom abgeschaltet werden sollte etc....).
Die Hilfeanträge greifen, wenn sich Familien oder Mütter an die katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaft und junge Familien wenden.
In vielen Fällen zeigte sich auch, dass über die finanzielle Hilfe hinaus die Frauen/Paare an den Schwangerenberatungsstellen Rat und Unterstützung für andere Fragen (z.B. Partnerschaftskonflikte, Umgang mit dem Baby ...) holten und so das Zusammenleben in der Familie zusätzlich gestärkt wurde.
In welchen Fällen wird geholfen?
Die Nöte von Schwangeren/Familien sind so vielfältig wie das Leben selbst.
Besonders häufig sind Hilfen für
- Erstausstattung des Kindes
- Zuschuss für Kaution, wenn eine größere Wohnung nötig wird
- zur Überbrückung, bis öffentliche Gelder (z.B. vom Jugendamt, ALG II) zu fließen beginnen – dies dauert oft viele Wochen!
- wenn die Nebenkosten für Heizung, Strom etc. unplanbar hoch wurden
- für Hilfsmittel, Umbauten etc. bei Behinderung eines Kindes
- als Überbrückung zur Kinderbetreuung, bis die Mutter die Ausbildung beendet
- für Mehrkindfamilien und Alleinerziehende, die es zunehmend schwer haben
Wohin wenden sich Mütter/Familien, die Hilfe suchen?
Die Mütter/Paare stellen nach entsprechender Beratung und der Vorlage erforderlicher Nachweise an den Katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaft und junge Familien im Bistum oder an einer Kreis-/Stadt-Caritasstelle den Antrag an Pro Vita.
Wer entscheidet über die Geldervergabe?
Der Bewilligungsausschuss, der sich aus fünf erfahrenen Mitarbeitern/-innen aus der sozialen Arbeit des Bistums zusammensetzt, entscheidet über die Bewilligung und Vergabehöhe anhand der Bischöflichen Richtlinien für den Hilfsfonds.
Die Sitzungen finden alle 4 Wochen statt, so dass zügige Bewilligung möglich ist, die von vielen als sehr große unbürokratische Hilfe erlebt wird.
Der Bewilligungsausschuss gibt über die Vergabe dem Kuratorium unter Vorsitz des Bischofs von Augsburg Rechenschaft über die ordnungsgemäße Vergabe.
Wie viel Spendengeld geht in die Verwaltung?
Beratung für die Antragstellung sowie alle Verwaltungsvorgänge werden vom Sozialdienst kath. Frauen, dem Caritas-Verband sowie den Dienststellen im Bischöflichen Ordinariat geleistet.
Die Spendengelder können damit zu 100% für die Zwecke von Pro Vita eingesetzt
Im Namen derer, die über Pro Vita konkrete finanzielle Unterstützung bekommen konnten, sagen wir allen Spendern von Herzen „Vergelt’s Gott!“
Im Namen derer, die künftig Hilfe brauchen, bitten wir weiter um Ihre Spenden!
Konto für Spenden und Zustiftungen:
Bischöflicher Hilfsfonds Pro Vita
LIGA Bank eGAugsburg
BLZ 750 903 00
Konto 193 909
IBAN DE82 750 903 00 0000 193 909
BIC GENODEF1M05