Missbrauch

Aktuelles

Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Bistum Augsburg: Umfassendes Präventionskonzept - Der bisherige diözesane Beauftragte Otto Kocherscheidt legt Arbeitsbericht (2010-2012) vor

08.03.2013

Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs hat das Bistum Augsburg umfangreiche Präventions- und Schulungsmaßnahmen eingeleitet. Prof. Dr. Andrea Kerres von der Katholischen Stiftungsfachhochschule München hat diese einer umfassenden Überprüfung unterzogen und dabei den eingeschlagenen Weg des Bistums bestätigt. Das Ziel der Diözese, eine informative und zufriedenstellende Schulung flächendeckend durchzuführen, sei erreicht worden, hält die Professorin nach einer detaillierten Befragung der Teilnehmer in einem soeben vorgelegten Bericht über die Schulungen fest.

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Neue Diözesane Beauftragte für die Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt für das Bistum Augsburg

01.03.2013

Augsburg (pba). Die Augsburger Rechtsanwältin Brigitte Ketterle-Faber (59) ist seit 1. März neue Diözesane Beauftragte für die Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt an Minderjährigen durch Geistliche oder Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Dienst der Diözese Augsburg und ihrer Pfarrkirchenstiftungen. Sie folgt auf Otto Kocherscheidt. Der Vorsitzende Richter i.R. am Oberlandesgericht München hatte das Amt seit März 2010 inne. Im Rahmen der Übergabe des Ernennungsdekretes dankte Generalvikar Monsignore Harald Heinrich soeben der neuen Missbrauchsbeauftragen für ihre Bereitschaft, dieses für die Diözese Augsburg so wichtige Amt zu übernehmen. Dies sei ein wichtiger Moment. Otto Kocherscheidt habe in den vergangenen vier Jahren eine wertvolle Arbeit zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt geleistet. "Durch Ihre Unabhängigkeit, Ihre Klarheit und Ihre große Präzision haben Sie den Opfern und auch dem Bistum einen äußerst wertvollen Dienst erwiesen", dankte ihm der Generalvikar.

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Auftakt der Präventionsmaßnahme zum sexuellen Missbrauch

25.07.2011

Augsburg (pba). Die Deutsche Bischofskonferenz hat zum Schutz besonders der Würde und Integrität junger Menschen eine Rahmenordnung „Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen“ herausgegeben. Die Umsetzung dieser Rahmenordnung hat sich die Diözese Augsburg zum Ziel gesetzt. Zunächst werden an insgesamt drei Tagen elf Multiplikatoren aus unterschiedlichen kirchlichen Arbeitsbereichen zur Prävention von sexuellem Missbrauch Minderjähriger ausgebildet. Heute war der Beginn der Präventionsmaßnahme der Diözese Augsburg unter der Leitung von Hubert Kohle, dem Leiter der Koordinationsstelle zur Prävention des sexuellen Missbrauchs des Bistums Augsburg.

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Bischofskonferenz und Ordensobernkonferenz regeln die materiellen Leistungen der Kirche in Anerkennung des Leids

02.03.2011

Heute hat die Arbeitsgruppe Justiz des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ der Bundesregierung zum Thema „Anerkennung des Leids der Opfer sexuellen Missbrauchs“ getagt. Da eine Regelung auf der Grundlage der Arbeit des Runden Tisches der Bundesregierung noch nicht absehbar ist und deshalb keine zeitliche Perspektive besteht, dass man den Opfern sexuellen Missbrauchs im Rahmen einer gemeinsamen Lösung helfen wird, sieht sich die katholische Kirche in der Verpflichtung, schon jetzt eine möglichst schnelle und unbürokratische Hilfe anzubieten. Wir verstehen die wachsende Ungeduld der Betroffenen.
 
Bereits am 30. September 2010 haben die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Ordensobernkonferenz als bisher einzige betroffene Institutionen dem Runden Tisch ein gemeinsam entwickeltes Leistungsmodell vorgestellt. Es ist in der Zwischenzeit präzisiert worden und kann jetzt zügig umgesetzt werden. So sehr die katholische Kirche an einer gesamtgesellschaftlichen Lösung interessiert ist, so sehr sieht sie sich jetzt in der Verpflichtung, in Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger materielle Leistungen zu erbringen, bei denen eine Schmerzensgeld- oder eine Schadensersatzleistung aufgrund von eingetretener Verjährung rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist.

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