02.03.2011
Heute hat die Arbeitsgruppe Justiz des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ der Bundesregierung zum Thema „Anerkennung des Leids der Opfer sexuellen Missbrauchs“ getagt. Da eine Regelung auf der Grundlage der Arbeit des Runden Tisches der Bundesregierung noch nicht absehbar ist und deshalb keine zeitliche Perspektive besteht, dass man den Opfern sexuellen Missbrauchs im Rahmen einer gemeinsamen Lösung helfen wird, sieht sich die katholische Kirche in der Verpflichtung, schon jetzt eine möglichst schnelle und unbürokratische Hilfe anzubieten. Wir verstehen die wachsende Ungeduld der Betroffenen.
Bereits am 30. September 2010 haben die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Ordensobernkonferenz als bisher einzige betroffene Institutionen dem Runden Tisch ein gemeinsam entwickeltes Leistungsmodell vorgestellt. Es ist in der Zwischenzeit präzisiert worden und kann jetzt zügig umgesetzt werden. So sehr die katholische Kirche an einer gesamtgesellschaftlichen Lösung interessiert ist, so sehr sieht sie sich jetzt in der Verpflichtung, in Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger materielle Leistungen zu erbringen, bei denen eine Schmerzensgeld- oder eine Schadensersatzleistung aufgrund von eingetretener Verjährung rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist.
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