Violau: St. Michael

Gottesdienste

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Pfarrbrief 04-2012 (pdf / 178,51 kB)

Hier

finden Sie unseren aktuellen Pfarrbrief  mit den Gottesdienstordnungen der Pfarrgemeinden Altenmünster, Baiershofen, Hegnenbach, Violau und Zusamzell:

Pfarrheim Haus Nazareth mit der Pfarrkirche
Pfarrheim Haus Nazareth mit der Pfarrkirche

 

 

Regelmäßige Gottesdienste in der Wallfahrtskirche

Samstag

17.30

Rosenkranz und Beichtgelegenheit

 

18.00

Erste Sonntagsmesse

     

Sonntag

09.30 Uhr

Rosenkranz

 

10.00 Uhr

Pfarr- und Wallfahrtsgottesdienst

   

Feierliche Andacht (siehe Sonntagsandachten) 

     

Mittwoch:

08.30 Uhr

Beichtgelegenheit

 

09.00 Uhr

Pilgermesse mit Predigt

     
     

Hinweis:
Besucher im Rollstuhl und andere gehbehinderte Personen können stufenlos das Kircheninnere erreichen über die Pius-Mozet-Straße (rings um das Wallfahrtsgelände).

Hörgeräteträger können in den vorderen Bänken induktiv hören (Hörgerät auf I, T oder MT stellen).

 

Fatima-Tage

jeweils: Mittwochs in der Nähe des 13. jeden Monats
8.00 Uhr  Beichtgelegenheit
8.30 Uhr  Fatima-Rosenkranz
9.00 Uhr  Wallfahrtsgottesdienst mit Predigt

 

 

Beichtgelegenheiten

Regelmäßige Beichttermine

  • Mittwochs: 8.30 Uhr
  • Samstags: 17.30 Uhr
  • Fatimatage: 8.00 Uhr bei mehreren Beichtvätern

 

Für Beichtgespräche empfiehlt sich eine telefonische Vereinbarung: Telefon 08295/608

 

Ablassgewährungen für Wallfahrer in Violau

Die Apostolische Paenitentiaria in Rom hat der Wallfahrtskirche „St. Michael“, Violau reiche Ablässe gewährt. Dadurch werden die drei Gnadenbilder von Violau ausgezeichnet, nämlich die Statue des Gegeißelten Heilandes, das altehrwürdige Bild der Schmerzhaften Mutter am Gnadenaltar und das Haupt des Johannes auf der "Johannesschüssel"  (das um 1520 entstandene zweite Wallfahrtsbild) in der Wallfahrtskirche.

Ein vollkommener Ablass kann gewährt werden an folgenden Tagen

  • 24. Juni, Hochfest „Geburt des Hl. Johannes des Täufers“
  • 15. August, Hochfest „Mariä Aufnahme in den Himmel“
  • 29. August, Gedenktag „Enthauptung Johannes’ des Täufers“
  • 15. September, Gedenktag „Gedächtnis der Schmerzen Mariens“
  • ferner jeweils am Passionssonntag, am Palmsonntag und am Karfreitag.

 

Außerdem kann ein solcher Ablass in Verbindung mit einer Wallfahrt nach Violau erworben werden. Einmal im Jahr kann zudem jeder Gläubige einen vollkommenen Ablass an einem frei zu wählenden Termin erhalten.

Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Nähere Einzelheiten werden an den Ablasstagen in den Gottesdiensten bekannt gegeben.

 

Für die Gewährung eines Ablasses sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Beichte,
  • Kommunionempfang
  • sowie das Beten des Glaubensbekenntnisses, des Vater unsers und eines Gebetes „nach Meinung des Papstes“.