| Hier finden Sie unseren aktuellen Pfarrbrief mit den Gottesdienstordnungen der Pfarrgemeinden Altenmünster, Baiershofen, Hegnenbach, Violau und Zusamzell: |
Pfarrheim Haus Nazareth mit der Pfarrkirche |
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Regelmäßige Gottesdienste in der Wallfahrtskirche
| Samstag | 17.30 | Rosenkranz und Beichtgelegenheit |
| 18.00 | Erste Sonntagsmesse |
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| Sonntag | 09.30 Uhr | Rosenkranz |
| 10.00 Uhr | Pfarr- und Wallfahrtsgottesdienst |
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| Feierliche Andacht (siehe Sonntagsandachten) |
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| Mittwoch: | 08.30 Uhr | Beichtgelegenheit |
| 09.00 Uhr | Pilgermesse mit Predigt |
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Hinweis:
Besucher im Rollstuhl und andere gehbehinderte Personen können stufenlos das Kircheninnere erreichen über die Pius-Mozet-Straße (rings um das Wallfahrtsgelände).
Hörgeräteträger können in den vorderen Bänken induktiv hören (Hörgerät auf I, T oder MT stellen).
Fatima-Tage
jeweils: Mittwochs
in der Nähe des 13. jeden Monats
8.00 Uhr Beichtgelegenheit
8.30 Uhr Fatima-Rosenkranz
9.00 Uhr Wallfahrtsgottesdienst mit Predigt
Beichtgelegenheiten
Regelmäßige Beichttermine
- Mittwochs: 8.30 Uhr
- Samstags: 17.30 Uhr
- Fatimatage: 8.00 Uhr bei mehreren Beichtvätern
Für Beichtgespräche empfiehlt sich eine telefonische Vereinbarung: Telefon 08295/608
Ablassgewährungen für Wallfahrer in Violau
Die Apostolische Paenitentiaria in Rom hat der Wallfahrtskirche „St. Michael“, Violau reiche Ablässe gewährt. Dadurch werden die drei Gnadenbilder von Violau ausgezeichnet, nämlich die Statue des Gegeißelten Heilandes, das altehrwürdige Bild der Schmerzhaften Mutter am Gnadenaltar und das Haupt des Johannes auf der "Johannesschüssel" (das um 1520 entstandene zweite Wallfahrtsbild) in der Wallfahrtskirche.
Ein vollkommener Ablass kann gewährt werden an folgenden Tagen
- 24. Juni, Hochfest „Geburt des Hl. Johannes des Täufers“
- 15. August, Hochfest „Mariä Aufnahme in den Himmel“
- 29. August, Gedenktag „Enthauptung Johannes’ des Täufers“
- 15. September, Gedenktag „Gedächtnis der Schmerzen Mariens“
- ferner jeweils am Passionssonntag, am Palmsonntag und am Karfreitag.
Außerdem kann ein solcher Ablass in Verbindung mit einer Wallfahrt nach Violau erworben werden. Einmal im Jahr kann zudem jeder Gläubige einen vollkommenen Ablass an einem frei zu wählenden Termin erhalten.
Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Nähere Einzelheiten werden an den Ablasstagen in den Gottesdiensten bekannt gegeben.
Für die Gewährung eines Ablasses sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Beichte,
- Kommunionempfang
- sowie das Beten des Glaubensbekenntnisses, des Vater unsers und eines Gebetes „nach Meinung des Papstes“.


