25.01.2011
Nach bestimmten Todesfällen (z.B. Suizid oder tödlicher Verkehrsunfall) müssen die direkten Angehörigen von der Polizei benachrichtigt werden. Diese Situation ist in der Regel für die Familie des Verstorbenen eine sehr große Belastung. Hier ist der Einsatz der Notfallseelsorge sinnvoll. Lesen Sie in der angehängten PDF-Datei die Hinweise für Seelsorgerinnen und Seelsorger.


